Corona Hilfen für Künstler und Co.

Corona Hilfen jetzt auch für Einzelselbständige, Künstler und Co.

Gute Nachrichten für Soloselbständige – insbesondere Künstler, Schauspielerinnen und andere Kulturschaffende. Die Regierung legt bei den Corona-Hilfen nach. Die Überbrückungshilfe wird verlängert und so weiter entwickelt, dass sie auch denen zugutekommt, die bislang davon nicht profitieren. „Wir wollen den Soloselbständigen helfen“, sagte Vizekanzler Olaf Scholz. Soloselbständige erhalten Zuschüsse von bis zu 5000 Euro.

> Corona Hilfen für November.

> Corona Hilfe III – Info des BMAS

 

Für wen?

Soloselbstständige, die bislang keine Fixkosten geltend machen konnten, aber dennoch hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten, können künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 5.000 Euro für den Zeitraum von Dezember bis voraussichtlich Ende Juni 2021 als steuerbaren Zuschuss erhalten.

Was?

Die Neustarthilfe beträgt einmalig 25 Prozent des Referenzumsatzes, höchstens aber 5.000 Euro. Der Referenzumsatz orientiert sich am durchschnittlichen monatlichen Umsatz im Jahr 2019. Wer seine selbständige Tätigkeit erst nach Oktober 2019 begonnen hat, kann als Vergleich auch den Oktober 2020 nehmen oder einen Durchschnittsumsatz seit der Gründung.

Wichtig: Offiziell handelt es sich bei der Neustarthilfe um einen Zuschuss zu den Betriebskosten, davon dürfen Soloselbstständige aber auch die Lebenshaltungskosten bestreiten. Die Neustarthilfe wird nicht auf die Grundsicherung und ähnliche Leistungen angerechnet, sondern zusätzlich ausgezahlt.

Wann?

Die Neustarthilfe soll ab dem 1. Januar 2021 gelten. Aufgrund der nötigen technischen Programmierungen und der Abstimmungen mit den Ländern und der EU-Kommission können die Anträge einige Wochen nach Programmstart im neuen Jahr gestellt werden. Die Details zur Antragstellung werden vermutlich in den nächsten Wochen feststehen. Sie wird als Einmalzahlung überwiesen.

Sie wird als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen bei Antragstellung noch nicht feststehen. Liegt der Umsatz während der Laufzeit bei über 50 Prozent des Referenzumsatzes, sind Vorschusszahlungen zumindest anteilig zurückzuzahlen.

Wer die Neustarthilfe erhält, muss nach Ablauf des Förderzeitraums eine Endabrechnung durch Selbstprüfung erstellen. Im Rahmen dieser Selbstprüfung sind etwaige Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung zu den Umsätzen aus selbständiger Tätigkeit zu addieren. Zur Bekämpfung von Subventionsbetrug finden stichprobenartige Nachprüfungen statt.

Leichter Zugang zur Grundsicherung

Selbstständige können zudem leichter Grundsicherung erhalten, so dass ihr Lebensunterhalt und der Verbleib in der eigenen Wohnung in der Krise trotz Verdienstausfall gesichert werden.

Für wen?

Für alle, aber insbesondere für Selbstständige, die derzeit (also nicht nur im November) kein oder kaum Einkommen erzielen können und so zwischenzeitlich ihren Lebensunterhalt und ihre tatsächlichen Wohnkosten decken können.

Was?

Einfacher Zugang zur Grundsicherung mit hohem persönlichen Vermögensfreibetrag (60.000€ + jeweils 30.000€ für jedes weitere Familienmitglied), der nicht angetastet wird. Auch Betriebsvermögen und die Altersvorsorge bleiben unberücksichtigt. Die tatsächlichen Kosten der Wohnung oder des Eigenheims werden übernommen.