Hilfe für von den erweiterten Schließungen betroffene Unternehmen (verbesserte Überbrückungshilfe III)
Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13. Dezember 2020 erfassten
Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wird die ausgeweitete und
bis Ende Juni 2021 geltende Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst und nochmals
verbessert.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der
freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro (im Folgenden
„Unternehmen“). Sie können die verbesserte Überbrückungshilfe III erhalten. Diese sieht eine
anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Der Erstattungsbetrag beträgt in der Regel
200.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 500.000 Euro.
Downloaddatei mit allen Details: Verbesserte_U__berbru__ckungshilfe_III